Bei einem jungen Mann am Steuer wurde auf einem auf 80 km/h begrenzten Streckenabschnitt eine Geschwindigkeit von 146 km/h per Radar gemessen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Am Samstag, dem 1. Februar 2025, gegen Mittag wurde ein Autofahrer auf der Autobahn N20 bei Malvilliers mit 146 km/h gemessen, obwohl dort eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt. Er wurde damals nicht abgefangen.
Der in der Folge identifizierte Fahrer, ein 21-jähriger Mann mit Wohnsitz im Kanton, wurde am 8. Februar 2025 von Beamten der Verkehrspolizei im Beisein seines Anwalts einvernommen. Er gab den Sachverhalt zu und sein Führerschein wurde beschlagnahmt und an die Verwaltungsbehörde (SCAN) geschickt.
Zur Erinnerung: Für das Vergehen des rücksichtslosen Fahrens gibt es eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und einen mindestens zweijährigen Entzug des Führerscheins.
Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Neuenburg