Boudry; Der Exhibitionismus-Fall in der Straßenbahn ist aufgeklärt

46 Jahre alt und lebt am Littoral

Die Ermittlungen der örtlichen Polizei von Boudry zu einem Fall von Exhibitionismus in der Straßenbahn wurden abgeschlossen. Diese Affäre wurde umgehend von einem freien Medienunternehmen öffentlich gemacht. Die Untersuchung ermöglichte die Aufklärung des Sachverhalts und zeigte, dass kein exhibitionistischer Akt vorlag.

Am Donnerstag, den 24. Oktober 2024, informierte der Schulbezirk Cescole die Eltern der Schüler darüber, dass am selben Tag gegen 13:30 Uhr eine schockierende Tat in einer Straßenbahn stattgefunden habe und möglicherweise Kinder damit konfrontiert worden seien. Diese Botschaft gelangte schnell in die freien Medien und wurde dann in der Presse aufgegriffen. Die Studenten dieser Einrichtung erklärten dann, dass sie gesehen hätten, wie ein Mann in der Straßenbahn masturbierte, sich die Adern aufschnitt und Blut an ein Fenster vergoss.

Die Polizei Neuenburg konnte in enger Zusammenarbeit mit dem Straßenbahnbetreiber (TransN) Videobilder des betreffenden Zuges beschaffen. Somit war es möglich, die Ereignisse, die an dem betreffenden Tag stattgefunden haben, offiziell festzustellen.

Keine exhibitionistischen oder selbstverletzenden Handlungen

Die Untersuchung ergab, dass eine Person tatsächlich Drogen mit einer Spritze injiziert hatte. Bei dieser Tat verursachte er Blutflecken an einer Fensterscheibe, die er anschließend zu reinigen versuchte. Dieser Drogenabhängige wurde identifiziert. Er ist Schweizer Staatsbürger, 46 Jahre alt und lebt am Littoral. Er wurde von der örtlichen Polizei in Boudry befragt. Gegen ihn wird Strafanzeige erstattet.

Die Kinder, die dieses Ereignis verfälschten, wurden im Rahmen dieses Falles auch von auf Anhörungen von Minderjährigen spezialisierten Ermittlern befragt. Wahrscheinlich etwas beeinflusst durch die Reaktion einiger Fahrgäste im Zug erkannten sie, dass sie die Realität verzerrt hatten, und erkannten die Konsequenzen. Es wird keine Nachverfolgung diesbezüglich geben.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Neuenburg